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TERMIN 27.08.2016

 

Das Regelwerk findet Ihr demnächst hier auf der HP.

 

SEIFENKISTENRENNEN 2016

Statuten des Jungschützencorps im Schützenverein Brome von 1813 e.V.

§ 1 Allgemeines

Das Jungschützencorps Brome ist eine Abteilung des Schützenverein Brome von 1813 e.V. nach §6 der Vereinssatzung.
Die Satzung des Schützenvereins Brome ist für das Jungschützencorps bindend. Diese Statuten enthalten zusätzlich Bestimmungen für das Jungschützencorps und regeln ausschließlich interne Angelegenheiten.

§ 2 Zweck des Jungschützencorps

Der Zweck des Jungshützencorps ist durch gleiche Uniformierung dem hiesigen Schützenfest einen lebenden und festlichen Charakter zu zeigen, die Gemeinschaft zu fördern und zu pflegen. Das Jungschützencorps unterstützen neben dem Vereinszweck nach § 2 der Satzung das Schützenfest des Schützenvereins Brome nach alten Traditionen. Weiter gesellige Veranstaltungen wie z.B. Jungschützenball usw. können auf Beschluss des Corpsvorstandes durchgeführt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied im Jungschützencorps kann jeder werden, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Jedes Mitglied des Jungschützencorps muss auch Mitglied im Schützenverein Brome sein (vgl. § 3.5 der Vereinssatzung ). Die Aufnahme ist beim Vorstand des Corps schriftlich zu beantragen und wird von diesem beschlossen. Die Neuaufnahmen sind bei der auf den Beitritt folgenden Mitgliederversammlung bekannt zu geben.

§ 4 Pflichten der Mitglieder

1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, neben den Mitgliedsbeitrag des Schützenvereins, den von der Generalversammlung festgesetzten Corpsbeitrag zu zahlen. Diese Verpflichtung gilt auch für Festbeiträge und Umlagen zu einzelnen Veranstaltungen, an denen das Corpsmitglied teilnimmt. Diese Beiträge werden für das laufende Jahr zur Deckung der Kosten verwendet.

2. Im Jungschützencorps ist es Ehrenpflicht, in guter Kameradschaft und bester Harmonie den Corpsgeist zu pflegen und für einander ein zu stehen. Dieses gilt auch für das Miteinander mit den Schützenkameraden der anderen Abteilungen.

3. Die Mitglieder haben sich jeweils zu den festgesetzten Dienstzeiten im ordentlichen Dienstanzug pünktlich ein zu finden.

 

 

§ 5 Organe des Jungschützencorps
1.
Organe des Corps
a. Mitgliederversammlung
b. Vorstand des Corps
2.
Der Vorstand des Corps

1.

Offiziere

a. Hauptmann, Corpsführer
b. Oberleutnant, Vertreter Corpsführer
c. Leutnant
d. Stabsarzt

2.

Unteroffiziere

e. Hauptfeldwebel
f. Feldwebel
g. Feldwebelleutnant
h. 1. Fahnenträger
i. 2. Fahnenträger
j. Fahnenbegleiter 1. Fahne
k. Fahnenbegleiter 1. Fahne
l. 1. z.b.V.
   
   
   

3. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt. Bei mehreren Wahlvorschlägen oder auf Antrag wird geheim abgestimmt.

§ 6 Aufgaben

1. Der Corpsführer leitet das Corps und vertritt es nach außen.

2. Der Corpsführer delegiert die Aufgaben an die Vorstandsmitglieder, diese sind verpflichtet aktiv und vertrauensvoll mitzuarbeiten.

3. Das Jungschützencorps führt jährlich 2 Versammlungen durch.

a. Die Versammlung nach dem Jägereinmarsch, ist eine Woche vor dem Schützenfest.

b. Die Jahreshauptversammlung, im 4. Quartal des Jahres, dient für Wahlen und Grundsatzbeschlüsse.

4. Der Corpsführer beruft nach Bedarf Vorstandssitzungen ein.

5. Die Ergebnisse der Vorstandssitzungen und der Versammlungen sind mit Protokoll zu belegen.

6. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Vereinssatzung nach § 6.

§ 7 Uniform, Dienstgrade und Abzeichen

1. Die Jungschützenuniform besteht aus:

a. Schwarze oder dunkelblaue Jacke mit Krähenfüße und Corpsabzeichen auf linkem Ärmel

b. Weißes Hemd und rote Krawatte

c. Weiße lange Hose mit rote Biese

d. Schwarze Schuhe und weiße Socken

e. Jungschützenmütze und weiße Handschuhe

f. Die Offiziere tragen zusätzlich einen Degen, statt Krawatte eine weiße Fliege und statt roter Biese, breite rote Streifen an der Hose.

2. Das tragen der Uniform, ggf. mit Einschränkungen wird im Einzelfall bekannt gegeben.

3. Dienstgrade und Abzeichen

Jungschütze Krähenfüße

Gefreiter Krähenfüße und 1 goldenen Knopf am Kragen

Stabsgefreiter Krähenfüße, Goldlitze am Kragen und 1 goldenen Knopf

z.b.V. Epauletten (Silber)

Fahnenbegleiter Epauletten (Silber)

Fahnenträger Epauletten (Silber) mit Silberlitze

Feldwebelleutnant Epauletten (Silber) mit Silberlitze

Feldwebel Epauletten (Silber) mit Silberlitze und 1 Stern mittig. zusätzlich Spießschnur gelb.

Stabsarzt Epauletten (Gold) mit Goldlitze und Äskulapstab

Leutnant Epauletten (Gold) mit Goldlitze

Oberleutnant Epauletten (Gold) mit Goldlitze und 1 Stern mittig.

Hauptmann Epauletten (Gold) mit Goldlitze und 2 Sternen waagerecht.

Alle Offiziere und Unteroffiziere tragen zusätzlich eine Goldlitze am Kragen der Jacke.

§ 8 Vorstandsbeschluss

1. Jeder Jungschütze im Jungschützencorps Brome der während Jungschützenveranstaltungen Feuerwerkskörper zündet oder ähnliches Gefährliches verursacht wird für ein komplettes Kalenderjahr aus dem Jungschützencorps Brome ausgeschlossen.
Brome, den 16.04.1990, Ehrengericht.

2. Jeder Jungschütze im Jungschützencorps Brome hat sich während des Schützenummarsches anständig zu benehmen und die Marschordnung einzuhalten. Es ist nicht gestattet während des Schützenummarsches Bier zu trinken. Sollte dies nicht eingehalten werden, so ist der Hauptmann und der Oberleutnant dazu berechtigt, den jenigen mit sofortiger Wirkung für dieses Schützenfest vom Dienst zu suspendieren.

§ 9. Ehrengericht

1. Zum Ehrengericht gehören:

a) Offizier (wird von 4 Offizieren gewählt)

b) Unteroffizier (wird von den 8  Unteroffizieren gewählt)

c) Mannschaftsdienstgrade (werden von der Versammlung gewählt)

Die Wahlen finden jährlich auf der Jahreshauptversammlung statt.

2. Kommt ein Jungschütze seinen Verpflichtungen nach diesen Statuten nicht nach, kann das Ehrengericht angerufen werden. Die Anrufung kann durch jedes Mitglied erfolgen. Einen Beschluss des Ehrengerichts hat der Betroffene nachzukommen.

§ 10 Strafenkatalog im Jungschützencorps

Rauchen beim Umzug 1,- €

Offene Jacke 1,- €

Ohne weiße Handschuhe 3,- €

Ohne rote Krawatte 3,- €

Verspätung zum Umzug 3.- €

Ohne rote Biese an der Hose 5.- €

Ohne weiße Hose 10.- €

Ohne Jungschützenmütze 10.- €

Fehlen beim Umzug 15.- €

Ohne Tannenkreuz an der Mütze 3.- €

Ohne schwarze Schuhe ohne weiße Socken 3.- €

Ohne Ärmelabzeichen 5 .- €

§ 11 Auflösung des Corps

1. Die Auflösung des Corps kann nur auf einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erfolgen und muss mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.

2. Bei der Auflösung ist die Vereinssatzung des Schützenvereins § 10 zu beachten.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Diese Statuten treten mit Beschlussfassung der Jahreshauptversammlung in Kraft. Alle bisherigen Ausführungen werden ungültig.

2. Soweit die Satzung des Schützenvereins Brome Regelungen enthalten, die in diesen Statuten nicht behandelt sind, gelten diese für das Jungschützencorps sinngemäß.

Brome, 30. Oktober 2010

 

Statuten

OFFIZIERE
 
Hauptmann
Maik Harling
 
Oberleutnant 
Andre Schultz
 
Leutnant
Matthias Proft
 
Stabsarzt
Fynn Gades-Heise
 
UNTEROFFIZIERE
 
Hauptfeldwebel
Sören Gädecke
 
Feldwebel
Marius Schulze
 
Feldwebelleutnant
Ole Schönke
 
1. Fahnenträger
Robin Redler
 
1. Fahnenoffizier
Julian Schencke
 
2. Fahnenträger
Lennart Förster
 
2. Fahnenoffizier
Marten Böse
 
1. z.b.V.
Chris Gatzke
 
2. z.b.V.
Philip Steiner

 

Stand: 19.10.2021

Der aktuelle Vorstand der Jungschützen Brome

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